Müssen Imbisse eine Registrierkasse haben?
Ein Imbissbetrieb muss nicht zwingend über eine Registrierkasse verfügen. Trotz der fehlenden Pflicht dieser Anschaffung ist eine die Umsätze automatisch erfassende Kasse sinnvoll, da die manuelle Erfassung der Einnahmen mit hohen Unsicherheitsfaktoren verbunden ist. Vorgeschrieben ist eine Registrierkasse in der Gastronomie nur, wenn Gäste Bewirtungskosten steuerlich geltend machen wollen, was in einfachen Imbissen nicht zu erwarten ist.
Der Betriebsprüfer verändert ohne Registrierkasse gerne den Gewinn
Bei Betriebsprüfungen in ohne Registrierkasse arbeitenden Imbissbetrieben zeigt sich, dass die Prüfer die Angaben hinsichtlich des Umsatzes und des Gewinns häufig anzweifeln, so dass eine Steuernachzahlung fällig wird. Falls der Imbiss die Daten über eine Registrierkasse erfasst, liefert er dem Finanzamt hingegen belastbare Zahlen und gibt dem Betriebsprüfer keinen Anlass, den angegebenen Gewinn in Frage zu stellen.
Die Umsatzsteuer lässt sich ohne Registrierkasse kaum richtig erfassen
Verzehren die Gäste Speisen direkt im Imbiss, fällt der volle Mehrwertsteuersatz an, während bei allen zur Mitnahme gekauften Gerichten die ermäßigte Umsatzsteuer zu berechnen ist. Da der Imbissbetrieb preislich nicht zwischen dem Verzehr im und außer Haus unterscheidet, verringert sich bei hoher Umsatzsteuerbelastung Ihr Gewinn als Betreiber. In die Registrierkasse können Sie eingeben, ob Ihre Gäste im Lokal gegessen oder die Speisen mitgenommen haben. Wenn Sie lediglich am Abend Ihre Einnahmen zählen, ist die korrekte Zuordnung zu beiden Mehrwertsteuersätzen nicht mehr möglich. Sie können zwar eine prozentuale Aufteilung mit Ihrem Finanzamt vereinbaren, diese fällt jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit zu Ihren Ungunsten aus.