Versicherungen für den Imbissbetrieb
Vorbereitung der Existenzgründung mit einem Imbiss
Vor der Eröffnung der eigenen Imbissbude müssen sehr viele Vorüberlegungen angestellt werden. Dazu gehört auch der Vergleich verschiedener Versicherungsangebote. Der konkrete Bedarf hängt natürlich von den individuellen Bedingungen der Existenzgründung ab. Zu den wichtigsten Versicherungen für den Imbissbetreiber gehören
- Die Haftpflichtversicherung
- Die Betriebsversicherung
- Die Ertragsausfallversicherung
Versicherte Personen
Durch die gewerblichen Versicherungen sind der Inhaber des Imbissunternehmens sowie seine Mitarbeiter versichert. Dazu gehören auch mitarbeitende Familienangehörige. Wichtig ist, dass sie als Mitarbeiter oder Aushilfen beim Unternehmen angemeldet sind. Dann greift auch der gesetzliche Unfallschutz der Berufsgenossenschaft.
Die Haftpflichtversicherung
Diese wichtige Versicherung muss jedes Unternehmen abschließen. Sie schütz vor finanziellen Belastungen, wenn fremde Dritte einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden erleiden. Im bürgerlichen Gesetzbuch Deutschlands ist die Pflicht zur Haftung durch den Schadenverursacher verankert. Dieser haftet für die Wiedergutmachung mit seinem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen.
Auch durch einen Imbiss können andere geschädigt werden. Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert viel Umsicht und Fachkenntnis. Trotzdem kann die Gesundheit von Gästen beeinträchtigt werden. Stürze in den Räumen des Imbisses oder davor können zu Verletzungen führen. Schwere Folgen für Gäste oder Mitarbeiter haben auch Brände oder Explosionen in der Küche. Durch ähnliche Unglücksfälle kann auch fremdes Eigentum beschädigt werden. Sachschäden an parkenden PKWs oder an Kleidungsstücken von Gästen deckt die Haftpflicht. Ein denkbarer Vermögensschaden durch einen Imbissbetrieb erleidet ein Nachbargeschäft, das durch ein Schadensereignis in den folgenden Tagen keinen Umsatz erzielen kann. Zum Haftpflichtschutz gehört auch die Umweltschadenversicherung, die jedoch oft separat vereinbart werden muss.
Die Betriebsversicherung
Während die Haftpflichtpolice die Schäden fremder Parteien ersetzt, muss das eigene Risiko durch eine Betriebsversicherung abgedeckt werden. Diese kann verschiedene Risiken absichern. Für einen Imbiss wäre sicher die Feuerversicherung, die Versicherung gegen Leitungswasserschäden und gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus zu empfehlen. Ist der Imbiss in einem Wagen oder in einem frei stehenden Häuschen untergebracht, lohnt sich auch die Versicherung gegen Unwetterschäden.
Bei einer Eröffnung des Imbissbetriebes in angemieteten Räumen ist die Frage nach der Gebäudeversicherung des Vermieters wichtig. Ist diese nicht ausreichend, ist eine eigene Risikovorsorge gefragt.
Die Ertragsausfallversicherung
Für viele Imbissbesitzer sichert der Verkauf von Speisen und Getränke ihren Lebensunterhalt. Muss der Verkauf vorübergehend eingestellt werden, kann das das Überleben des Geschäftes gefährden. Diese Versicherung übernimmt den Umsatzausfall.
Kosten der gewerblichen Versicherungen sind Betriebsausgaben
Die Höhe der Beiträge richtet sich vor allem nach den konkreten Risiken des Imbissgeschäftes. Ein Angebot eines Versicherungsexperten sollte daher eingeholt werden. Alle Vertragsausgaben mindern als Kosten den Gewinn des Unternehmens. Dennoch darf an den Beiträgen nicht gespart werden. Zu achten ist auf die ausreichende Höhe der Deckungsbeiträge. Sind die aus kostensparenden Gründen zu niedrig angesetzt, bleibt der Versicherungsnehmer auf einem Teil der Kosten sitzen.
Die privaten Versicherungen des Imbissinhabers
Neben der gewerblichen Absicherung ist für den Unternehmer auch die private Vorsorge wichtig. In erster Linie ist hier die Krankenversicherung zu nennen. Bereits bei der Planung der Existenzgründung muss der (kalkulatorische) Unternehmerlohn so hoch sein, dass die Krankenversicherung gezahlt werden kann. Zu empfehlen ist auch eine private Unfallversicherung für den Inhaber. Die Mitarbeiter sind durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft versichert. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den Unternehmer zu empfehlen. Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sollten vor allem dann abgeschlossen werden, wenn der Imbisseigentümer Alleinverdiener einer Familie ist. Auch an eine passende Altersvorsorge muss gedacht werden.
Vergleich der Angebote notwendig
Die notwendigen Versicherungen werden von vielen Gesellschaften angeboten. Einige haben sich auf das Gaststättengewerbe spezialisiert. Hier erhält der Interessent neben einer umfangreichen Beratung auch ein attraktives und speziell auf ihn zugeschnittenes Angebot. Neben der Beitragshöhe sind aber auch andere Faktoren wichtig, wie die Erreichbarkeit der Versicherung im Schadensfall oder die flexible Gestaltung der Verträge, wenn sich die persönlichen oder geschäftlichen Bedingungen ändern.
Bevor der Imbissinhaber in ein Gespräch mit einem Versicherungsvertreter geht, sollte er für sich selbst diese Fragen klären:
- Wie groß ist das eigene Sicherheitsbedürfnis?
- Welche Risiken gibt es in meinem Imbiss?
- Wie viele Mitarbeiter und Aushilfen werden benötigt?
Mindestens einmal im Jahr sollte der Versicherungsschutz des Imbissgeschäftes auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei ist zu überprüfen, ob alle Risiken ausreichend abgedeckt sind oder ob neue dazugekommen sind. Auch die Höhe der vereinbarten Deckungssummen ist nachzurechnen.