Spielautomaten im Imbiss als Einnahmequelle?
Die Überlegung zum Aufstellen von Spielautomaten als eine weitere Einnahmequelle stellt sich ausschließlich für den stationären Imbiss in einem abgeschlossenen Raum. Der mobile Imbiss mit den damit verbundenen Standortwechseln entfällt dafür. Der infrage kommende Imbiss wird in den meisten Fällen in einem gewerblich angemieteten Raum im Erdgeschoss betrieben.
Sie sollten die Fragestellung aus zweierlei Sicht bewerten. Zum einen geht es um den finanziellen Vorteil, also um eine zusätzliche Einnahme; zum anderen spielen das Image und der Charakter Ihrer Selbstständigkeit eine bedeutende Rolle. Der Kunde kommt zu Ihnen, weil Sie einen Imbiss betreiben und einen buchstäblich schnellen Imbiss anbieten. Er könnte durchaus überrascht sein, bei Ihnen Dauergäste vor dem einen oder anderen Spielautomaten anzutreffen.
Sie sollten abwägen, ob die zu erwartende Einnahme aus Spielautomaten den damit verbundenen Aufwand rechtfertigt. Die Rechtsgrundlage dazu muss eindeutig geklärt sein. Das beginnt beim Vermieter, der sein Okay dazu geben muss, dass Sie im Imbiss das Benutzen von Spielautomaten nach der SpielV, der Spielordnung, anbieten. Sie müssen diesen Zusatz auch in Ihrer Gewerbeanmeldung angeben und damit rechnen, dass Sie als Betreiber einer Gaststätte eingestuft werden.
Hilfreich kann es sein, wenn Sie sich vorab danach erkundigen, wo die Unterschiede zwischen Ihrem jetzt genehmigten Gewerbe als Imbiss und Ihrer Planung liegen, ein, zwei oder auch drei Spielautomaten aufzustellen. Dabei ist sicherlich auch von Interesse, ob es Unterhaltungs- oder Geldgewinnautomaten sein sollen.
Vor allem die Unterhaltungsspielautomaten vermitteln eher den Eindruck einer Spielhalle als den eines Imbisses, im dem der eilige Gast auf die Schnelle speist und sich ein meistens alkoholfreies Getränk aussucht. Sie müssen kritisch hinterfragen, ob sich das eine mit dem anderen wirklich verträgt. Ein mögliches Missfallen werden Sie nicht zu hören bekommen. Als Imbiss mit festem Standort werden Sie über kurz oder lang mit Stammkunden rechnen – und letztlich auch rechnen können. Die Situation kann sich, ohne dass Sie sie beeinflussen können, dahingehend entwickeln, dass Ihre Stammkunden diejenigen am Unterhaltungs- sowie am Geldgewinnautomaten sind, nicht aber die verzehrenden Gäste.
Als Betreiber übernehmen Sie die Verantwortung dafür, die Bestimmungen zur Spielautomatenbenutzung einzuhalten. Jugendliche unter achtzehn Jahren dürfen buchstäblich keine Hand an den Spielautomaten legen. Die SpielV ist ein Ländergesetz. Für Sie gilt somit die SpielV desjenigen Bundeslandes, in dem Sie den Imbiss betreiben. Gesetzesverstöße wie Unachtsamkeit des Aufsichtspersonals werden bundesweit recht streng geahndet.
Sie sollten auch überlegen, aus welchem Grunde Sie die Spielautomaten aufstellen möchten. Sollen damit neue, also zusätzliche Kunden gewonnen, oder sollen Ihre originären Kunden zu einem längeren Verweilen im Imbiss animiert werden? Neue Kunden kommen der Spielautomaten wegen; sie werden kaum Speisen verzehren, sondern nur das eine oder andere Getränk. Sie wissen im Rahmen Ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung, in welchem Bereich der Hauptverdienst für Ihren Imbiss liegt, worauf Sie als Betreiber fokussiert sind.
Zu einer Güteabwägung dieser unternehmerisch nicht einfachen Entscheidung ist es hilfreich, Vergleichszahlen und Erfahrungen von anderen Imbiss-Betreibern zu kennen. Hier kann die IHK, die Industrie- und Handelskammer, mit Rat und Tat helfen. Jeder Standort ist individuell und anders zu bewerten; Sie bekommen jedoch anhand von derartigen Informationen ein Gefühl dafür, wie lohnenswert – oder auch nicht – für Ihren Imbiss das Aufstellen von Spielautomaten sein könnte.